Aus der AGHPT


Frage an den 1. Vorsitzenden der AGHPT, Karl-Heinz Schuldt

Karl-Heinz Schuldt, 1. Vorsitzender AGHPT

Hat die DGTA eine Chance, einen eigenen Antrag auf wissenschaftliche Anerkennung durchzubekommen?

Meine Antwort folgt auch in mündlicher Rücksprache mit dem Wissenschaftlichen Beirat der AGHPT, Herrn Prof. Dr. Jürgen Kriz.
Die kurze Antwort: Nein, keine Chance!

(Kurz-)Begründung

Vorweg: alle diesbezüglichen Informationen wurden seit 2010 regelmäßig an den DGTA-Vorstand kommuniziert. Alle der DGTA seit 2010 bekannten Unterlagen zum Antragserfahren hier: https://aghpt.de/antrag-wissenschaftliche-anerkennung/

Kriterien der Anerkennung

Für die wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens in der BRD gelten die Regelungen des WBP (anders international geregelt/ein Sonderweg in der BRD). Hier insbesondere das sogenannte Methodenpapier:
Neben vielen wesentlichen anderen Kriterien sagt das Methodenpapier:

Allein nur über RCT-Studien müssen Nachweise eingereicht sein für:

  • Affektive Störungen (F3); einschließlich F94.1; F53
  • Angststörungen (F40-F42; F93 und F94.0) und entweder zusätzlich bei mindestens einem der folgenden Anwendungsbereiche:
  • Somatoforme Störungen und dissoziative Störungen (Konversionsstörungen)
  • Abhängigkeit und Missbrauch (F1, F55)
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen (F6)

Hat die Transaktionsanalyse international (aus Sicht des WBP) entsprechende RCT-Studien?

Für den Antrag der AGHPT als übergeordnetes Verfahren „Humanistische Psychotherapie“ (2011 und besonders 2012) wurde für die TA von Prof. Dr. Ulrich Elbing eine internationale ausführliche Literaturrecherche erhoben. Diese Ergebnisse wurden zusammen mit den Studien der anderen 5 Ansätze (personzentrierte Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Körperpsychotherapie, Psychodrama, Existenz-/Logotherapie) eingereicht (damals von mir als 1. Vorsitzender der AGHPT verantwortet). Antrag 2012.

Bei der Antwort/Ablehnung des Antrags (erst 2017!) wurde lediglich eine einzige Studie der TA anerkannt und zwar bei: 5 / Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen: Horn et al. 2015.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass inzwischen entsprechend des WBP-Methodenpapiers international alle anderen Störungsbilder in der TA mit RCT-Studien abgebildet werden können. Diese Prüfung sollte ganz unabhängig von anderen Kriterien des WBP und besonders der Machtdynamik dieses WBP-Gremiums erfolgen. Es obliegt der DGTA, eine erneute Literaturrecherche zu initiieren. Es sollte dann aber parallel geprüft werden, ob die anderen Kriterien erfüllbar sind und ob mit einem Sonderantrag der TA an den WBP auf Verfahrensbegutachtung das Ziel eines gemeinsamen neuen Antrags der Humanistischen Psychotherapie auf Verfahrensanerkennung boykottiert werden würde.
Aus meiner Sicht wäre es ein Boykott und die TA hätte dennoch keinerlei Chancen auf Verfahrensanerkennung.
Die Einschätzung der Anerkennung der TA als Verfahren gilt auch für die anderen Methodenverfahren (Psychodrama, Existenz-/Logotherapie, Körperpsychotherapie und Gestalttherapie). Wobei die Gestalttherapie im Vergleich zu den anderen Methodenverfahren noch am ehesten Erfolg haben könnte. Deshalb – neben den wichtigen gemeinsamen Grundlagen Humanistischer Grundorientierung – konnte und kann in der BRD nur ein gemeinsames Vorgehen realisiert werden.
Zum Verfahren der „Gesprächspsychotherapie“ (die nun einen neuen Antrag einreichen werden) siehe Punkt 4 (unten)

Politische Dimensionen/Hintergründe der Ablehnung des Antrags der AGHPT von 2012 bzw. Antwort des WBP 2017

Der damalige Antrag wurde aus sehr fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Allein eine „Angststudie“ fehlte bzw. die entsprechend eingereichte Studie wurde mit unlauteren Mitteln verworfen. Hierzu siehe neben vielen anderen Stellungnahmen auch die Stellungnahme von 40 Professoren.
Und ebenso u.a. hier „Was ist Humanistische Psychotherapie? Ganzheitlich und individuell kompetenzfördernd – die Humanistische Psychotherapie behandelt Patienten entlang ihrer menschlichsten Attribute und ermächtigt sie zur eigenständigen Lösung aus dem Leid“ (Kriz/Schuldt, S. 23 – 26): https://aghpt.de/texte/Projekt_Psychotherapie_03_2018_Das_Magazin_des_Bundesverbandes_der_Vertragspsychotherapeuten_e_V.pdf

Hingewiesen sei hier auch auf das neue Buch von Jürgen Kriz, der besonders im letzten Kapitel die Fragen der „Machtspiele“ bei sogenannten wissenschaftlichen Gutachten vertieft. (Kriz J. (2023). Humanistische Psychotherapie. Grundlagen – Richtungen – Evidenz. Stuttgart: Kohlhammer).
Ein guter Anlass, Jürgen Kriz zum nächsten DGTA-Kongress in Osnabrück einzuladen.

Warum stellt nun die Verfahrensgruppe personenzentrierte Therapie dennoch jetzt einen eigenen Antrag?

Die „Gesprächspsychotherapie“ hatte bereits jahrelang vor der gemeinsamen Antragseinreichung als HPT eine wissenschaftliche Anerkennung. Der WBP hat dann (ohne Prüfauftrag!) diese Anerkennung zurückgenommen. Siehe auch hier oben genannte Ausführungen/Stellungnahmen. Die historische Bedeutung kann hier wegen der Datenmenge nicht wiedergegeben haben. Aus dieserhistorischen Gegebenheit, wird nun von GwG und DPGG ein neuer Antrag eingereicht. Prinzipiell hätte auch für die AGHPT eine Chance, da die Studien dann auch für die humanistischen Verbände gelten würden. Allerdings steht dem entgegen, dass der WBP die „Humanistische Psychotherapie“ nicht als Verfahren, sondern nur als „Grundorientierung“ anerkennt (Die Unterschiede zwischen dem Spektrum der Ansätze in der AGHPT und dem – eher größeren – Spektrum der Ansätze in der „Psychodynamischen Psychotherapie“ oder der VT, lässt sich aus Sicht der AGHPT zwar in keiner Weise logisch, fachlich oder wissenschaftlich herleiten. Aber wer die Macht hat (WBP) hat eben auch die Definitionsmacht und muss sich an Logik, Wissenschaft pp pp nicht halten. Leider!).

Hinweise auf Chancen eines weiteren gemeinsamen Vorgehens der AGHPT für die TA

Die Transaktionsanalyse in der BRD ist seit 2010 durch die Antragsbegründungen / Einbindung in Diskussionen, Veröffentlichungen usw. als Therapieverfahren wieder stärker und angemessener im Blick der (Fach)Öffentlichkeit.
Dazu gehört auch das Curriculum „Humanistische Psychotherapie“ als Zeichen der Gemeinsamkeit der Grundlagen.

Alleine die Berufsvertretung der AGHPT in den Landeskammern und entsprechenden berufspolitischen Anträgen und Mitwirkungen auf Bundes– und Landesebenen kann alleine durch die TA nicht realisiert werden. Hier übernimmt bzw. ersetzt die AGHPT wesentliche Aufgaben für die DGTA und die anderen Verbände.
Ebenso kann Weiterbildung für Approbierte anderer Verfahren und Lehre im neuen Hochschulstudium nur über die Klammer „Humanistische Psychotherapie“ erfolgen.
Leider gibt es hierzu nur wenige bis keine Mitwirkenden aus den Reihen der TA.

Dies ist nur eine kurze Stellungnahme, angesichts der Fülle bisheriger Aktivitäten der AGHPT (u.a. für die DGTA) und auch noch zukünftiger Aufgaben.
Diese Unterstützungen sind zu verstärken, um weiterhin den mühsamen Weg hin zur wissenschaftlichen Anerkennung zu erwirken.

Der AGHPT-Vorstand dankt der DGTA für die Bereitstellung bisheriger Personalressourcen und für die finanzielle Förderung über den Mitgliedsbeitrag und die Beteiligung an einzelnen Projekten.

Diese Förderungen sollten möglichst verstärkt werden, um der Transaktionsanalyse in der BRD sowohl auf dem „freien Markt“, im Wissenschaftsdiskurs und für den langen Weg der wissenschaftlichen Anerkennung eine Chance zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Schuldt
1. Vorsitzender der AGHPT

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